Schnellübersicht /
Vergleich von Volksinitiative und Gegenvorschlag:
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Volksinitiative
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Gegenvorschlag
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Gäste
werden bestmöglich geschützt vor Feinstaub und krebserregenden
Stoffen. Mehr
Infos |
Ja
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Nein
|
Angestellte
werden geschützt |
Ja
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Nein
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Grundsatz, dass der Arbeitsplatz
Passivrauch-frei ist. |
Ja
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Nein
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Gleiche Rahmenbedingungen für
alle Lokale |
Ja
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Nein
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Gilt in
allen Innenräumen (z. B. Zelte) |
Ja
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Nein
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Grundsatz,
dass nicht zu rauchen der Normallfall ist |
Ja
|
Nein
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Vorbildfunktion
/ Jugendprävention Mehr
Infos |
Ja
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Nein
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Berücksichtigt,
dass 90% Nichtraucher oder Aufhörwillige sind |
Ja
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Nein
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Nimmt den
Volkswillen für einen besseren Nichtraucherschutz ernst. |
Ja
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Nein
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Nichtraucher
können in jedes Lokal gehen. (Ohne Vorabklärungen) |
Ja
|
Nein
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Schutz der
Angestellten unabhängig von Anzahl Sitzplätzen Mehr
Infos |
Ja
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Nein
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Einfach
umzusetzen, ohne Zusatzkosten |
Ja
|
Nein
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Deshalb: JA zur Volksinitiative,
NEIN zum Gegenvorschlag!
Am 28. September
können die Stimmberechtigten über die Volksinitiative "Schutz
vor Passivrauchen" bestimmen
Auch wenn die Initiative direkt nur den
Kanton Zürich betrifft, hat die Abstimmung im einwohnerreichsten
Kanton natürlich grosse Signalwirkung auf die ganze Schweiz.
Nur am 28. September 2008
können Sie mit so wenig Aufwand soviel zum Nichtraucher-Schutz
beitragen - Bitte gehen Sie unbedingt abstimmen!
Leider ist auf eidgenössischer Ebene
noch länger nicht mit einem griffigen Schutz zu rechnen (unter
aller-optimistischsten Annahmen nicht vor 2010), da der Nationalrat
einen Tabaklobby-freundlichen Wischi-Waschi-Weg gehen will! Daher ist
die Signalwirkung dieser Abstimmung wichtig und motiviert auch zu einer
Volksinitiative auf eidgenössischer Ebene, sollte sich der skandalöse
Pseudo-Schutz des Nationalrats am Ende durchsetzen (der Ständerat
ist für ein funktionierendes Gesetz).Während die Zürcher
Regierung die Initiative unterstüzt, hat das Parlament sich von
Gastrosuisse einen Gegenvorschlag diktieren lassen, der alles beim alten
lassen würde!
Toleranter
Kompromiss oder wirkungslose Alibi-Mogelpackung?
Was auf den ersten Blick (wohl gewollt) wie ein toleranter, abgeschwächter
Kompromiss aussieht, ist eine weitgehend wirkungslose, komplizierte
Alibiübung und führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Wenn man
sich in Erinnerung ruft, dass Gastrosuisse jahrelang als offizieller
"Partner" der Tabakmultis den Nichtraucherschutz unter dem
pervertierten Motto "Toleranz und Lebensfreude" bekämpft
hat, kann man sich denken, auf wessen Mist dieser Gegenvorschlag gewachsen
ist. Den Wirten schadet er nämlich genauso, wie den Nichtrauchern,
nur die Tabaklobby profitiert von dieser Alibi-Mogelpackung!
Der Gegenvorschlag, oder
wie man einen wirkungslosen Gummiparagraphen durch einen andern ersetzt!
Bereits heute steht im Gastgewerbegesetz
des Kantons Zürich in § 22: "Für rauchende und nichtrauchende
Gäste sind getrennte Plätze anzubieten, soweit es die Betriebsverhältnisse
zulassen."
Sie haben es nicht gewusst?
Kein Wunder, denn was für die meisten Leute bedeuten würde,
das wenigstens Restaurants mit getrennten Räumen einen getrennten
Nichtraucher anbieten müssen, ist für die Verantwortlichen
und Juristen ein "Gummiparagraph" der überhaupt nicht
klar ist, und nicht umgesetzt werden kann. Geht es nach dem Gegenvorschlag,
wird der bestehende wirkungslose Gummiparagraph, der ohne Strafe von
niemandem eingehalten wird, einfach durch einen noch komplizierteren,
gummigeren und genauso wirkungslosen ersetzt.
Der Gegenvorschlag bietet keinen Nichtraucherschutz, sondern soll nur
den Anschein erwecken.
Schon die Titel sind bezeichnend: Die
Volksinitiative hat den Titel "Schutz vor Passivrauch", der
Gegenvorschlag den Titel "Rauchen in Innenräumen"!
Bevor Sie nur dem Gegenvorschlag zustimmen,
lehnen Sie besser beide ab - Der Effekt ist so gut wie gleich, aber
es ist wenigstens ehrlich!
Der Text der Volksinitiative
lautet:
Art. 22 Gastgewerbesetz (neu)
Randtitel Rauchen in Innenräumen
1 Das Rauchen in Innenräumen von Gastwirtschaftsbetrieben ist verboten.
2 Es besteht die Möglichkeit, zum Rauchen abgetrennte Räumlichkeiten
zur Verfügung zu stellen.
Der Text des Gegenvorschlags
lautet:
I. Das Gastgewerbegesetz vom 1.
Dezember 1996 wird wie folgt
geändert:
Rauchen in
Innenräumen
§ 22. 1 Das Rauchen in Innenräumen von Gastwirtschaftsbetrieben
ist grundsätzlich verboten.
2 Für Rauchende können besondere Räume zur Verfügung
gestellt
werden, wenn diese abgetrennt, entsprechend gekennzeichnet und mit
ausreichender Belüftung versehen sind. Die Räume
können bedient
oder unbedient sein.
3 Kleinbetriebe mit bis zu 35
Sitzplätzen sind von diesem Verbot
ausgenommen. Sie sind aber verpflichtet, klar zu deklarieren,
ob geraucht
werden darf oder nicht.
4 Für Veranstaltungen und Anlässe in
Festzelten und anderen mobilen
Anlagen, die sich vorwiegend an Erwachsene richten, kann
das
Rauchverbot von der Gemeinde mit einer Bewilligung aufgehoben
werden. Die Verordnung regelt die Voraussetzungen.
5 Raucherräumlichkeiten dürfen nur von Personen bedient werden,
welche schriftlich erklärt haben, freiwillig bereit zu sein, in
Raucherräumlichkeiten
zu arbeiten. Bei Neueinstellungen ist diese Erklärung
beim Abschluss des Arbeitsvertrages abzugeben.
6 Die Ausführungsbestimmungen des Regierungsrates zu diesem
Paragrafen unterliegen der Genehmigung des Kantonsrates.
Der
Gegenvorschlag ist somit weitgehend wirkungslos, unklar, kompliziert,
führt zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlung, hilft
nicht bei der Jugendprävention (Grundsatz Rauchen sei normal wird
beibehalten, während bei einem klaren Nichtraucherschutz ca.
40% weniger Kinder und Jugendliche rauchen würden), schützt
die Angestellten nicht und die Gäste nur in Ausnahmefällen
und unzureichend. Zusammenfassend ist das somit eine Mogelpackung, die
nur der Tabaklobby und einer Minderheit besonders rücksichtsloser
Raucher etwas bringt.
Deshalb:
JA zur Volksinitiative, NEIN zum Gegenvorschlag!
Die
Freiheit der
... Nichtrauchenden heisst,
in einem Restaurant oder einer Bar nicht passivrauchen zu müssen,
sondern saubere Luft zu atmen.
... Rauchenden heisst auch
in Zukunft, beim Besuch eines Restaurants oder einer Bar in einem
entsprechend gekennzeichneten Raum (Fumoir) oder im Freien rauchen zu
dürfen.
... Rauchenden hört
dort auf, wo sie jene der Nichtrauchenden verletzt. Eine konsequente
Raucherregelung in allen Gaststätten zielt nicht darauf ab, die
Rauchenden zu schikanieren,
sondern die Nichtrauchenden vor dem Passivrauchen zu schützen.
... Gastwirte hört
dann auf, wenn die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und Gäste gefährdet
ist.
Deshalb:
JA zur Volksinitiative, NEIN zum Gegenvorschlag!
Flyer zur Volksabstimmung - Bitte runterladen
und weitergeben!
Skandal:
Gastro Zürich behauptet, Volksinitiative sei verfassungswidrig.
Was steckt dahinter?
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