Schnellübersicht / Vergleich von Volksinitiative und Gegenvorschlag:

 
Volksinitiative
Gegenvorschlag
Gäste werden bestmöglich geschützt vor Feinstaub und krebserregenden Stoffen. Mehr Infos
Ja
Nein
Angestellte werden geschützt
Ja
Nein
Grundsatz, dass der Arbeitsplatz Passivrauch-frei ist.
Ja
Nein
Gleiche Rahmenbedingungen für alle Lokale
Ja
Nein
Gilt in allen Innenräumen (z. B. Zelte)
Ja
Nein
Grundsatz, dass nicht zu rauchen der Normallfall ist
Ja
Nein
Vorbildfunktion / Jugendprävention Mehr Infos
Ja
Nein
Berücksichtigt, dass 90% Nichtraucher oder Aufhörwillige sind
Ja
Nein
Nimmt den Volkswillen für einen besseren Nichtraucherschutz ernst.
Ja
Nein
Nichtraucher können in jedes Lokal gehen. (Ohne Vorabklärungen)
Ja
Nein
Schutz der Angestellten unabhängig von Anzahl Sitzplätzen Mehr Infos
Ja
Nein
Einfach umzusetzen, ohne Zusatzkosten
Ja
Nein

Deshalb: JA zur Volksinitiative, NEIN zum Gegenvorschlag!

Am 28. September können die Stimmberechtigten über die Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen" bestimmen

Auch wenn die Initiative direkt nur den Kanton Zürich betrifft, hat die Abstimmung im einwohnerreichsten Kanton natürlich grosse Signalwirkung auf die ganze Schweiz.

Nur am 28. September 2008 können Sie mit so wenig Aufwand soviel zum Nichtraucher-Schutz beitragen - Bitte gehen Sie unbedingt abstimmen!

Leider ist auf eidgenössischer Ebene noch länger nicht mit einem griffigen Schutz zu rechnen (unter aller-optimistischsten Annahmen nicht vor 2010), da der Nationalrat einen Tabaklobby-freundlichen Wischi-Waschi-Weg gehen will! Daher ist die Signalwirkung dieser Abstimmung wichtig und motiviert auch zu einer Volksinitiative auf eidgenössischer Ebene, sollte sich der skandalöse Pseudo-Schutz des Nationalrats am Ende durchsetzen (der Ständerat ist für ein funktionierendes Gesetz).Während die Zürcher Regierung die Initiative unterstüzt, hat das Parlament sich von Gastrosuisse einen Gegenvorschlag diktieren lassen, der alles beim alten lassen würde!

Toleranter Kompromiss oder wirkungslose Alibi-Mogelpackung?

Was auf den ersten Blick (wohl gewollt) wie ein toleranter, abgeschwächter Kompromiss aussieht, ist eine weitgehend wirkungslose, komplizierte Alibiübung und führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Wenn man sich in Erinnerung ruft, dass Gastrosuisse jahrelang als offizieller "Partner" der Tabakmultis den Nichtraucherschutz unter dem pervertierten Motto "Toleranz und Lebensfreude" bekämpft hat, kann man sich denken, auf wessen Mist dieser Gegenvorschlag gewachsen ist. Den Wirten schadet er nämlich genauso, wie den Nichtrauchern, nur die Tabaklobby profitiert von dieser Alibi-Mogelpackung!

Der Gegenvorschlag, oder wie man einen wirkungslosen Gummiparagraphen durch einen andern ersetzt!

Bereits heute steht im Gastgewerbegesetz des Kantons Zürich in § 22: "Für rauchende und nichtrauchende Gäste sind getrennte Plätze anzubieten, soweit es die Betriebsverhältnisse zulassen."
Sie haben es nicht gewusst?
Kein Wunder, denn was für die meisten Leute bedeuten würde, das wenigstens Restaurants mit getrennten Räumen einen getrennten Nichtraucher anbieten müssen, ist für die Verantwortlichen und Juristen ein "Gummiparagraph" der überhaupt nicht klar ist, und nicht umgesetzt werden kann. Geht es nach dem Gegenvorschlag, wird der bestehende wirkungslose Gummiparagraph, der ohne Strafe von niemandem eingehalten wird, einfach durch einen noch komplizierteren, gummigeren und genauso wirkungslosen ersetzt.
Der Gegenvorschlag bietet keinen Nichtraucherschutz, sondern soll nur den Anschein erwecken.

Schon die Titel sind bezeichnend: Die Volksinitiative hat den Titel "Schutz vor Passivrauch", der Gegenvorschlag den Titel "Rauchen in Innenräumen"!

Bevor Sie nur dem Gegenvorschlag zustimmen, lehnen Sie besser beide ab - Der Effekt ist so gut wie gleich, aber es ist wenigstens ehrlich!

Der Text der Volksinitiative lautet:

Art. 22 Gastgewerbesetz (neu)
Randtitel Rauchen in Innenräumen
1 Das Rauchen in Innenräumen von Gastwirtschaftsbetrieben ist verboten.
2 Es besteht die Möglichkeit, zum Rauchen abgetrennte Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Der Text des Gegenvorschlags lautet:

I. Das Gastgewerbegesetz vom 1. Dezember 1996 wird wie folgt
geändert:
Rauchen in
Innenräumen
§ 22. 1 Das Rauchen in Innenräumen von Gastwirtschaftsbetrieben
ist grundsätzlich verboten.
2 Für Rauchende können besondere Räume zur Verfügung gestellt
werden, wenn diese abgetrennt, entsprechend gekennzeichnet und mit
ausreichender Belüftung versehen sind. Die Räume können bedient
oder unbedient sein.
3 Kleinbetriebe mit bis zu 35 Sitzplätzen sind von diesem Verbot
ausgenommen.
Sie sind aber verpflichtet, klar zu deklarieren, ob geraucht
werden darf oder nicht.
4 Für Veranstaltungen und Anlässe in Festzelten und anderen mobilen
Anlagen
, die sich vorwiegend an Erwachsene richten, kann das
Rauchverbot
von der Gemeinde mit einer Bewilligung aufgehoben
werden.
Die Verordnung regelt die Voraussetzungen.
5 Raucherräumlichkeiten dürfen nur von Personen bedient werden,
welche schriftlich erklärt haben, freiwillig bereit zu sein, in Raucherräumlichkeiten
zu arbeiten. Bei Neueinstellungen ist diese Erklärung
beim Abschluss des Arbeitsvertrages abzugeben.
6 Die Ausführungsbestimmungen des Regierungsrates zu diesem
Paragrafen unterliegen der Genehmigung des Kantonsrates.

Der Gegenvorschlag ist somit weitgehend wirkungslos, unklar, kompliziert, führt zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlung, hilft nicht bei der Jugendprävention (Grundsatz Rauchen sei normal wird beibehalten, während bei einem klaren Nichtraucherschutz ca. 40% weniger Kinder und Jugendliche rauchen würden), schützt die Angestellten nicht und die Gäste nur in Ausnahmefällen und unzureichend. Zusammenfassend ist das somit eine Mogelpackung, die nur der Tabaklobby und einer Minderheit besonders rücksichtsloser Raucher etwas bringt.

Deshalb: JA zur Volksinitiative, NEIN zum Gegenvorschlag!

Die Freiheit der…
... Nichtrauchenden heisst, in einem Restaurant oder einer Bar nicht passivrauchen zu müssen, sondern saubere Luft zu atmen.
... Rauchenden heisst auch in Zukunft, beim Besuch eines Restaurants oder einer Bar in einem
entsprechend gekennzeichneten Raum (Fumoir) oder im Freien rauchen zu dürfen.
... Rauchenden hört dort auf, wo sie jene der Nichtrauchenden verletzt. Eine konsequente Raucherregelung in allen Gaststätten zielt nicht darauf ab, die Rauchenden zu schikanieren,
sondern die Nichtrauchenden vor dem Passivrauchen zu schützen.
... Gastwirte hört dann auf, wenn die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und Gäste gefährdet
ist.

Deshalb: JA zur Volksinitiative, NEIN zum Gegenvorschlag!


Flyer zur Volksabstimmung - Bitte runterladen und weitergeben!

Skandal: Gastro Zürich behauptet, Volksinitiative sei verfassungswidrig. Was steckt dahinter?

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